Er folgte damit seinem entsprechenden Zielbeschluss vom 18. Dezember 2009 zum Haushaltssicherungskonzept.
Die letzte Preisanpassung der Entgelte für Überlassungen von Schul- und Schulsportanlagen geschah zum August 1997. Neben der allgemeinen Kostenentwicklung haben sich insbesondere die Betriebskosten der Schul- und Schulsportanlagen in der Vergangenheit drastisch erhöht.
Besonders deutlich wird dies bei der Kostenentwicklung für Energie in den vergangenen 13 Jahren. Die Erhöhung in diesem Zeitraum betrug bei den Stromkosten rund 120 Prozent und bei den Heizenergiekosten etwa 175 Prozent. Aber auch der Anstieg der allgemeinen Verbraucherpreise und Baukosten, die steigenden Personalkosten und der Anstieg der Reinigungskosten, die allein in den letzten vier Jahren um etwa 9,3 Prozent gestiegen sind, hatten deutlichen Einfluss auf die Kostenentwicklung.
Dem Schulverwaltungsamt ist es aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, außerschulische Nutzergruppen durch entsprechend niedrige Entgelte zu fördern, das heißt, die Nutzungsentgelte müssen sich an den tatsächlich aufgewendeten Kosten des Schulverwaltungsamts orientieren. Dem wird durch die jetzt beschlossene Preisanpassung wieder Rechnung getragen.
Die Möglichkeit für Überlassungen an Dritte stellt nach wie vor ein wichtiges zusätzliches Angebot, insbesondere für sportliche, kulturelle und bildungsorientierte Zwecke, dar. Es unterstützt somit das Gemeinwesen der Landeshauptstadt Stuttgart ganz wesentlich.
Grundlage für die Überlassung von Schulanlagen sowie Turn- und Versammlungshallen öffentlicher Schulen sind die vom Gemeinderat beschlossenen „Allgemeinen Bestimmungen“. In deren aktualisierter Neufassung wird detailliert bestimmt, wer Anspruch auf die Überlassung von Schulanlagen hat, wie die Zuständigkeit zwischen Schulverwaltungsamt und Sportamt geregelt ist, wie die vertraglichen Vorgaben lauten, wie Haftungsfragen geregelt sind und nicht zuletzt, welche Nutzungsentgelte erhoben und vom Schulverwaltungsamt festgesetzt werden.
Den Trägern gemeinnütziger Bestrebungen, politischen Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie gemeinnützigen und förderungswürdigen Vereinen werden hierbei weiterhin angemessene Ermäßigungen bis hin zu mietfreien Überlassungen eingeräumt.
Neben der Einarbeitung der erhöhten Überlassungsentgelte wurde durch eine Neustrukturierung der Entgelte besonders auf eine Vereinfachung und eine Verbesserung der Transparenz der neugefassten Überlassungsbestimmungen geachtet.
Die Neuauflage der „Allgemeinen Überlassungsbestimmungen“ kann ab sofort kostenlos beim Schulverwaltungsamt angefordert werden: Telefon 216-88311, E-Mail helmut.schmid@stuttgart.de, oder Telefon 216-88224, E-Mail manfred.achatz@stuttgart.de.


