Ausbildungslotterien des Lebens

Wer das Glück hat findet auf Anhieb seinen zukünftigen Beruf, findet eine Lehrstelle und bleibt dann am besten ein Lebenslang im Betrieb. Der Betrieb finanziert Weiterbildungen und befördert und alle leben bis an Ihr Lebensende glücklich zusammen. Wer weniger Glück hat lernt den Beruf den er finden kann und hofft darauf hinter mehr Möglichkeiten zu haben





 

Die Im Jahr 2000 geborene Antragstellerin ist schwer hörgeschädigt und träg auf einer Seite ein Cochleaimplantat. Durch die Hörbeschädigung hat such eine Grad der Behinderung von 100 sowie die Merkzeichen H (für Hilflos) und RF (für eine Befreiung von Rundfunkgebühren) festgestellt.
Die Antragstellerin besuchte bis Sommer 2017 eine Gehörlosenschule.

 

Im Jahr 2016 erstatte ein Gutachter die Expertise das die Klägerin in ruhiger Umgebung in der Lage sein, das gesprochene Wort zu verstehen. Sie greife auf Lippenlesen zurück und unterstützende Gesten.

 

 

Eine Berufsausbildung komme auf einem eher einfachen Niveau infrage. Die Testergebnisse seien im Grenzbereich zur Lernbehinderung anzusehen, sodass eine kontinuierliche Unterstützung bei einer Ausbildung erforderlich sei.

Im Anschluss an die Schule schloss die Antragstellerin eine zweijährige, von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin mit der Durchschnittsnote 2,6 ab.

Eine weitere Ausbildung zur Erzieherin lehnte die Bundesanstalt für Arbeit mit Hinweis auf §7 Sozialgesetzbuch ab. Scheinbar ist man der Meinung das eine gute Ausbildung einem Lotteriegewinn gleichzusetzen wäre. Andererseits muss man eingestehen das eine zweite Ausbildung für alle ein Luxus ist der nirgends gefördert wird. Die Antragstellerin kann wie alle anderen auch den weiteren Bildungsweg nutzen und andere Fördermittel beantragen.

Wer für die persönliche berufliche Weiterbildung finanziell nicht in Vorleistung gehen möchte und zudem noch einen großen Teil der Kosten durch staatliche Förderung reduzieren möchte, für diejenigen bietet das Aufstiegs-BAföG tolle Möglichkeiten.

Das Aufstiegs-BAföG ist ein Angebot des Bund und der Ländern. Die Förderung beinhaltet einen Zuschuss von 40 %, den man nicht zurückzahlen musst, so wie ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz. Von diesem Differenzanteil erhältst man bei bestandener Prüfung noch einmal einen Darlehenserlass in Höhe von 40 %, sodass die eigenen Kosten stark minimiert und der Wunsch nach einer Aufstiegsfortbildung unter finanziell erleichterten Aspekten realisiert werden kann. Aber das war hier nicht zu entscheiden, die Antragstellerin versuchte den weg über die Bundesanstalt für Arbeit die wenn man gewonnen hätte weit höher gefördert hätte als es Bafög tut.

Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass die Ablehnung einer weiteren Förderung zu Erzieherin der Antragstellerin rechtmäßig ist. Die bisherige Ausbildung böte ausreichen Chancen am Arbeitsmarkt.

Dabei hat es das Gericht offen gelassen ob eine solche Ausbildung bei den körpoerlichen Einschränkungen überhaupt möglich wäre. Die Antragstellerung hat alleine einen Anspruch durch die Bundesanstalt für Arbeit zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Dazu reiche die erhaltene Ausbildung völlig aus. Eine bestmögliche Ausbildung muss nicht gefördert werden. Die Antragstellerin ist mit dem bislang erlernten Berufs auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelbar. Wobei dazu kein Beweis erbracht werden muss.

Das Gericht hat in seine Begründung auf die UN-Behindertenrechtskonvention mit einbezogen. Das Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu einer anderweitigen als der aktuell ausgeübten Tätigkeit ist jedoch gewahrt, da auch ohne die Behinderung der Antragstellerin eine Zweitausbildung von der arbeitsmarktlichen Notwendigkeit abhängen würde. Eine solche besteht aber vorliegend gerade nicht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sie ist mit der Beschwerde zum Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen angegriffen worden (Az: L 11 AL 70/19 B).

 

Es ist den Steuerzahler auch nicht vermittelbar das mehrere Ausbildungen finanziert werden. Zumal es genügen Ausbildungsberufe gibt die eine Alimentierung gar nicht nötig haben. Jedoch sollte Menschen mit Behinderung da etwas Spielraum eingeräumt werden. Oftmals treffen die Entscheidungen der ersten Ausbildung nicht die Betroffenen sondern die Möglichkeiten die es überhaupt gibt.



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