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Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat zum schwarz-gelben Gesetzentwurf zur Festsetzung der Hartz IV-Regelsätze im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag Stellung bezogen.
Der Entwurf sei vor dem Hintergrund des
Bundesverfassungsgerichtsurteils in zahlreichen Punkten angreifbar,
heißt es in der SoVD-Stellungnahme. Insbesondere das Herunterrechnen
der Regelsätze mit Hilfe von Tricks, die zahlreichen
Verschlechterungen im Leistungsrecht und die vorgesehenen
Gutscheinregelungen stehen im Zentrum der Kritik.
"Die Bundesregierung muss jetzt rasch handeln, um den Vorgaben der
Verfassungshüter gerecht zu werden. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf
würde eine große Chance für eine längst überfällige sozialpolitische
Korrektur vergeben und der Weg in erneute Klagewellen vor
Sozialgerichten vorprogrammiert", warnte SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Die Bundesregierung muss Hartz IV bis Jahresende korrigieren. Die
Karlsruher Richter hatten beanstandet, dass die bisherige Festsetzung
der Hartz IV-Regelsätze sowohl gegen die Menschenwürde als auch das
Sozialstaatsprinzip verstößt und der Bundesregierung klare Vorgaben
zur Neuregelung gegeben.
Die vollständige SoVD-Stellungnahme ist im Internet unter
http://www.sovd.de abrufbar.
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