Rote Karte für EU-Frauenquote

Im Bundestag werden aktuell verschiedene Gesetzentwürfe für eine verbindliche Geschlechterquote in Aufsichtsräten, teilweise auch in Vorständen, diskutiert. Auch die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag für eine Aufsichtsratsquote von 40 Prozent vorgelegt. Mehr Frauen sollen in die Führungsgremien der Unternehmen. Über das Ziel besteht in Wirtschaft und Politik Einigkeit – nicht aber über den Weg.





Nein zur gesetzlichen Regelung

Eine verbindliche Quote – ob auf EU- oder nationaler Ebene – greift in nicht gerechtfertigter Weise in die Rechte von Unternehmen und Anteilseignern ein und ist nach DIHK-Einschätzung schon rechtlich unzulässig. Die Aktionäre könnten ihre Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr nach Sachkriterien auswählen, sondern müssten den gesetzlichen Vorgaben der Quote folgen. Unternehmen bzw. Aktionäre müssen aber auch künftig in der Lage sein, ihren Aufsichtsrat mit der jeweils am besten geeigneten Person zu besetzen – unabhängig von deren Geschlecht.

 

Mehr Frauen in Führungspositionen – an Ursachen ansetzen

Längere Erwerbsunterbrechungen, Beschäftigung in Teilzeit, fehlende Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ein enges Berufswahlspektrum – das sind wesentliche Gründe für weniger Frauen in Spitzenpositionen. Ausreichende Kinderbetreuung in den Kommunen ist aber Grundvoraussetzung dafür, dass mehr Frauen Führungsjobs übernehmen können. Viele Unternehmen bieten bereits flexible, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle an, etwa ein Drittel engagiert sich in der betrieblichen Kinderbetreuung oder plant dies. Die Wirtschaft unterstützt zudem Initiativen, um mehr Frauen für naturwissenschaftliche und technische Berufe zu begeistern. Auch setzen sich die Unternehmen immer häufiger selbst individuelle Ziele zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen. 20 Prozent der DAX-30-Aufsichtsratsmitglieder in Deutschland sind bereits weiblich – Tendenz steigend.

 

Viele Kritikpunkte am Richtlinienentwurf

Der Vorschlag der EU ist unverhältnismäßig: Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Unternehmen werden nicht berücksichtigt; Familienunternehmen könnten sogar Angehörige gegebenenfalls nicht in den Aufsichtsrat entsenden; Härtefallregelungen sind nicht vorgesehen; Die Offenlegung der Gründe für die Wahl eines bestimmten Kandidaten steht in Konflikt mit dem Datenschutz und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Auch die Sanktionsregelungen, die mit Nichterreichen der Quote verbunden wären, sind unverhältnismäßig. Die Nichtigkeit der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern würde die Handlungsfähigkeit der Unternehmen gefährden.

 

EU hat keine Kompetenzgrundlage

Darüber hinaus: Auf EU-Ebene gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Quotenregelung. Hier sind ausschließlich Maßnahmen zulässig, die Chancengleichheit bewirken sollen. Für eine Quote, die ein Geschlecht einseitig bevorzugt, ist die EU dagegen nicht zuständig. Die Bundesregierung teilt diese Argumentation und hat in Brüssel entsprechend Stellung genommen.

 

Augenmaß bei Berichtspflichten

Der Vorschlag der EU-Kommission enthält eine zusätzliche Berichtspflicht. Die zu leistenden Angaben über das Zahlenverhältnis der Geschlechter in den Gremien und die getroffenen Maßnahmen sind jedoch sachfremd; weder haben sie Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf oder das Geschäftsergebnis, noch auf die Lage der Gesellschaft. Jede zusätzliche Berichterstattung aber belastet Unternehmen durch mehr Bürokratie und zusätzliche Kosten. Eine gesetzliche Frauenquote samt Berichtspflicht lehnt der DIHK deshalb ab.

Eine ausführliche DIHK-Stellungnahme finden Sie unter http://bit.ly/164o7Qi



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