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Bei einer Verkehrskontrolle an der Bundesstraße 10/27 auf Höhe der Friedrichswahl haben Beamte der Verkehrsüberwachung am Dienstag (26.05.2009) gegen 14.00 Uhr einen Lastwagen mit einem offenbar überladenen und völlig verkehrsuntüchtigen Anhänger gestoppt.
Die Beamten stellten fest, dass der geladene Bagger und zwei Auffahrrampen im Gesamtgewicht von 2,9 Tonnen überhaupt nicht gesichert waren. Da mit Blick auf das Typenschild der Baumaschine und das Leergewicht des Anhängers die Anhängelast des Lasters in Höhe von 2,8 Tonnen offenbar deutlich überschritten war, wurde der Anhänger gewogen. Auf der Waage ergab sich ein Gesamtgewicht von 3,64 Tonnen, womit die zugelassene Anhängelast um zirka 30 Prozent übertroffen wurde. Die auf 100 Kilogramm begrenzte Stützlast des Lasters war um 340 Kilogramm zu hoch.
Bei einer Bremsprobe kam zudem der Verdacht auf, dass die Bremsanlage des Anhängers nicht ordnungsgemäß funktionierte. Das Gutachten eines Sachverständigen ergab, dass der Anhänger verkehrsunsicher ist. Der Anhänger wurde zur Instandsetzung in eine Werkstatt gebracht. Der 47-jährige Fahrer durfte mit seinem Laster weiterfahren. Der Mann gab an, dass er bereits mit 17 Punkten in Flensburg gemeldet ist.
Nicht überholen da verboten. Haben Schul- oder Linienbusse beim Heranfahren an eine Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, dürfen sie nicht überholt werden. Wenn man einen Bus überholt, der sich mit eingeschaltetem Warn.....
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