Zentrale Ausnüchterungseinheit (ZAE) besteht seit fünf Jahre

Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Stuttgart für Stuttgart





Seit nunmehr fünf Jahren ist die Zentrale Ausnüchterungseinheit (ZAE) im Polizeipräsidium Stuttgart in Betrieb. Mit der Eröffnung am 01. November 2001 ging damals der lang gehegte Wunsch in Erfüllung, Betrunkene oder aufgrund Drogenkonsums hilflose Menschen im Polizeigewahrsam auch unter medizinischer Aufsicht auszunüchtern. Polizeipräsident Siegfried Stumpf würdigte die Einrichtung am Dienstag (24.10.2006) in Stuttgart als „große Errungenschaft, die im Dienst der Gesundheit für die Betroffenen steht und die Kollegen vor der erheblichen Belastung bei einem medizinischen Zwischenfall schützt.“ Der Polizeipräsident dankte auch der Stuttgarter Ärzteschaft: „Ohne den großen Beitrag der Ärzteschaft wäre die ZAE nicht zustande gekommen. Die Stuttgarter Polizei dankt für die gute Zusammenarbeit.“
Sowohl die Polizei als auch die Krankenhäuser werden durch die Ausnüchterungseinheit entlastet. Die Polizeibeamten sind mit der Einrichtung der ZAE von einer Aufgabe entbunden worden, für die sie zwar nicht ausgebildet, mit der sie aber zwangsläufig befasst waren.
„Ich begrüße sehr, dass es diese Institution gibt“, sagte auch Dr. Markus Klett, Vorsitzender der Ärzteschaft Stuttgart. „Die ZAE gewährleistet eine komplikationsärmere Arbeit, denn es gibt eine bessere Verzahnung von polizeilich notwendigem Gewahrsam und ärztlicher Überwachung. Es ist vor allem sehr positiv, dass in der ZAE tätige Mediziner ihre Erfahrungen untereinander weitergeben können. Das ist wie ein selbstlernendes System.“
Das Projekt "Ärztliche Betreuung der Zentralen Ausnüchterungseinheit Stuttgart" wurde von der Jury des Qualitätsförderpreises Gesundheit Baden-Württemberg im Rahmen des Gesundheitsforums Baden-Württemberg am 18.12.2002 mit einem Sonderpreis prämiert.
Die Zentrale Ausnüchterungseinheit war von Beginn an gut ausgelastet. So wurden von Ende 2001 bis Ende 2002 3 708 Personen dort in Gewahrsam genommen, 2003 waren es 3 959 Personen, 2004 4 194 Personen und 2005 4 070 Personen. Im ersten Halbjahr 2006 sind bislang 1 997 Personen verzeichnet.

Bereits seit 1973 war das Polizeipräsidium Stuttgart initiativ um eine bessere Betreuung der wachsenden Zahl von in Polizeigewahrsam eingelieferten hilflosen Personen bemüht. Die Grundlagen für die ZAE, wie sie heute existiert, waren aber erst 2001 in Verhandlungen mit der Landeshauptstadt und der Ärzteschaft Stuttgart unter Beteiligung des Regierungspräsidiums geschaffen worden. Für das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die damalige Landespolizeidirektion Stuttgart II, unterzeichnete 2001 der Polizeipräsident den Kooperationsvertrag mit der Ärzteschaft Stuttgart und deren Verein Notfallpraxis Stuttgart e.V. sowie mit einem in der Stadt ansässigen Pflegedienst.
Seit der Einrichtung der in dieser Form in Deutschland einzigartigen Institution gab es zwei Todesfälle in der ZAE. Zwischen 1986 und 2001 starben noch 19 Menschen an den Folgen von Alkoholmissbrauch oder Drogeneinwirkung, obwohl sie vor ihrer Aufnahme ärztlich untersucht worden waren und die individuellen Überwachungszeiten nach Vorgaben der Ärzte eingehalten wurden.

In der ZAE versehen Ärzte und Pflegepersonal gemeinsam mit Polizeibeamten ihren Dienst. Täglich von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr wird die medizinische Betreuung garantiert, ein Zeitraum, auf den 75% aller hilflos aufgegriffenen Personen entfallen, die in Gewahrsam genommen werden müssen.

Die in den Ausnüchterungszellen untergebrachten Menschen werden pflegerisch und medizinisch betreut und zu diesem Zweck durchgehend beobachtet. Dazu stehen 15 videoüberwachte Plätze in acht Zellen zur Verfügung. Alle Zellen sind mit einer Gegensprechanlage, Klimaanlage, Fußbodenheizung sowie einer speziellen Boden- und Wandbeschichtung ausgestattet, die sich hygienisch reinigen lässt. Davon sind fünf Einzelzellen, vier sind Zweierzellen für Männer und eine ist eine Zweierzelle für Frauen.

Innerhalb der Ausnüchterungseinheit sind die Kompetenzen der Polizei und der medizinischen Betreuung klar voneinander getrennt. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind für den allgemeinen Dienstbetrieb, die Aufnahme und Entlassung sowie die mit dem Gewahrsam verbundenen rechtlichen Eingriffsmaßnahmen zuständig.
Die Mediziner können kritische Gesundheitszustände der Hilflosen oder eventuell während der Ausnüchterung auftretende Komplikationen rechtzeitig erkennen und sofort mit der medizinischen Versorgung beginnen. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem:


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