Bürgerportal für Stuttgart Zuffenhausen
Der Frühling beginnt und schon sieht man Tische, Stühle und Warenauslagen vor Cafés und Geschäften stehen. Das Amt für öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass die gewerbliche Nutzung des öffentlichen Raumes immer eine Sondernutzung darstellt. Deshalb müssen alle mobilen Elemente im öffentlichen Raum, insbesondere Warenauslagen, Tische und Stühle, beim Amt für öffentliche Ordnung genehmigt werden.
Die Stadt setzt hierbei auf eine breite Kooperation von Gewerbe, Handel und Gastronomie, denn nur gemeinsam kann die Attraktivität der Stadt bewahrt und gesteigert werden.
Nähere Informationen zur genehmigungsfähigen Sondernutzung sowie entsprechende Antragsformulare gibt es im Internet unter www.stuttgart.de/strassenwirtschaften.
Die meisten dieser Erzählungen sind aber alt und damit heute so nicht mehr möglich. Denn früher als es nur Lotto gab, da gab es auch nicht echte Quoten für den 4er und 5er. Daher haben damals viel mehr mittlere Gewinne bekommen als es heute mögli.....
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15. April 2023 ist nun Ende